Allgemeine Geschäftsbedingungen

Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH i.L.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Berlin

Geschäftssitz:
Ringstraße 80
12205 Berlin
Tel. +49 (0)30 7755007
Fax +49 (0)30 7753025

Liefer – und Produktionssitz seit 01.10.2020:
Im Muhrhag 8
77871 Renchen
E-Mail: info@paulbuchstaben.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH


§ 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der Firma Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH und ihren Geschäftspartnern, auch dann, wenn die Firma Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt. Alle Geschäftsabläufe und Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt.
Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

§ 2. Angebote und Abschluss
2.1 Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünften und anderen mit unserem Unternehmen verbundenen Leistungen. Geschäfts- und Auftragsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich anerkennen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen.

2.2 Mit einem Angebot verbundene Leistungen wie Entwurf, Zeichnung, Probedruck oder Muster (Layout entsprechend Angebot) werden Kunden in Rechnung gestellt, auch wenn der Auftrag aus Gründen, die seitens Kontakt/Kunde entschieden wurden, nicht zur Ausführung kommt, kein Auftrag zur Ausführung erteilt wird. Entwurf und Daten bleiben Eigentum der Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH und werden nur entsprechend weiterer gegenseitig zu treffender Vereinbarungen weitergegeben. Entwurf und andere Layoutdaten werden gesondert in Rechnung gestellt. Projektgebundene Beratungs- und Kommunikationskosten inkl. Telekommunikationskosten/Service-Kommunikationspauschale ist Bestandteil des Angebotes und werden mit 10% der Bruttogesamtsumme (Sondervereinbarungen nach Auftragsbestätigung sind nach Abstimmung möglich) mit der Endabrechnung/in der Schlussrechnung erfasst.

2.3 Alle Vereinbarungen, alle Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam.

2.4 Enthält das jeweilige Angebot kostenpflichtige Inhalte von Drittanbietern, so werden die hierbei entstehenden Kosten 1:1 an den Auftragnehmer weitergegeben und sind in jedem Falle zur Zahlung fällig, auch im Falle einer Nichtbeauftragung unseres Unternehmens.

2.5 Änderungen der Lieferung oder Leistung behalten wir uns vor, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.

2.6 Angebote erlangen Verbindlichkeit mit der Bestätigung des Auftraggebers.

2.7 Für produktionstechnische Änderungen, die einen geänderten Rohstoffeinsatz erfordern, behalten wir uns eine Anpassung des Lieferpreises vor.

§ 3. Bestellungen, Genehmigungen, Statik
3.1 Bestellungen sind schriftlich einzureichen. Für Übermittlungsfehler, sowie Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung. Ist eine Bestellung erteilt, besteht die Gültigkeit des Vertrages unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die Beschaffung der Genehmigung ist Sache des Bestellers, die Kosten und Gebühren sind vom Auftragsteller zu tragen. Ist für die Genehmigung eine Statik erforderlich sind die Kosten ebenfalls vom Auftragsteller zu tragen.

3.2 Ein Vertrag zwischen der Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH und dem Vertragspartner kommt mittels Abgabe eines konkreten Angebotes und dessen Annahme zustande.

3.3 Alle Leistungen der Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Abzüge und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.4 Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen überprüfen lassen. Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH veranlasst eine rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

4. Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen
4.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt /Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.

4.2 Von Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH erstellte und prozessbegleitende Besprechungsprotokolle sind verbindlich.

4.3 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), welche Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH nicht verpflichtet.

4.4 Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDGS) gespeichert.

4.5 Die Treuebindung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und der Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des/der Werbungtreibenden.

§ 5. Auftragserteilung an Dritte
5.1 Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

5.2 Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung von Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen des Auftraggebers unter Beachtung der Ziffer 4.3 (Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH AGB) zu erteilen, es sei denn, der Auftraggeber behält sich dieses Recht ausdrücklich vor und gibt dies Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsabschluss zur Kenntnis. Hat der Auftraggeber innerhalb dieser Frist von zwei Wochen keine ausdrückliche Erklärung hierzu abgegeben, gilt sein Schweigen als Erteilung einer Vollmacht.

5.3 Aufträge an Werbeträger erteilt Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt-/oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.

5.4 Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH nicht. Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH verpflichtet sich allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten.

§ 6. Preise
6.1 Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preisen. Liegt zwischen unserer Angebotsannahme und der Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten, so behalten wir uns wegen zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preiserhöhung bei der Lieferung vor.

6.2 Unsere Preise verstehen sich ab Geschäftsstandort zuzüglich Lieferung und Verpackung sowie der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und sind, soweit nicht anders vereinbart, vom Besteller zu tragen.

6.3 Werden nach Vertragsabschluss Frachten, Abgaben oder Gebühren eingeführt oder erhöht sind wir – auch bei frachtfreier oder verzollter Lieferung – bei Verträgen mit Kaufleuten berechtigt, den Preis entsprechend zu ändern und diese neu eingeführten und erhöhten Kosten abzurechnen.

6.4 Mehraufwand, der sich durch Verzögerungen oder Komplikationen ergibt, die nicht durch die Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH verursacht wurden und mit Angebotsabgabe nicht erfasst werden konnten, werden gesondert berechnet. Eine Nachkalkulation mit Nachweis der Leistung/en entsprechend des Mehraufwands wird mit Rechnungslegung erfasst.

6.5 Die in unserem Online-Shop genannten Preise sind tagesaktuelle EURO-Preise (exkl. der gesetzl. MwSt.). Werden Bestellungen telefonisch oder per E-Mail ausgelöst, ohne das Bestellwesen mit Angabe der jeweiligen Bestellnummer des Online-Shops zu nutzen, fallen Servicegebühren an. Bei einem Warenwert von unter 150,00 EUR belaufen sich diese Gebühren auf 15,00 EUR net.

§ 7. Toleranzen, Mengenabweichungen, Korrekturen
7.1 Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei Druckerzeugnissen behalten wir uns eine Mehrlieferung oder Minderlieferung von bis zu 10% vor. Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber insbesondere im Hinblick auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrages genau zu überprüfen.

7.2 Fehlerkorrekturen sind dabei deutlich zu kennzeichnen und schriftlich mitzuteilen. Bei in Bearbeitung bzw. Ausführung für jeweilige Beauftragung eines bereits durch den  Auftraggeber freigegebenen Auftrages können Fehlerkorrekturen nicht mehr berücksichtigt werden. Abnahme mit Rechnungsstellung seitens Auftraggeber ist verbindlich.

§ 8. Entwürfe, Schutzrechte
8.1 Entwürfe, die von uns erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, sowie von uns gefertigte Muster, Reinzeichnungen, Filme, Datensätze, Modelle und Werkzeuge bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte.

8.2 Sollte es innerhalb der Angebotsphase zur Bestellung von Entwürfen kommen, es aber nicht zu einer anschließenden Beauftragung unseres Unternehmens führen, werden die hierfür entstandenen Kosten entsprechend gegenseitig vereinbartem Aufwand berechnet und sind sofort zur Zahlung fällig.

8.3 Der Auftraggeber sichert uns zu, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster oder sonstige gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung einer solchen Rechtsordnung, stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen, sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.

§ 9. Nutzungsrechte
9.1 Für die Nutzung von Leistungen der Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH erforderlich. Dafür steht Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5% des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.

9.2 Für die Nutzung von Leistungen der Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH bzw. von Werbemitteln, für die die Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Vertragserfüllung – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – ebenfalls die Zustimmung der Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH notwendig.

9.3 Dafür steht der Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH im ersten Jahr nach Vertragserfüllung der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung, im Regelfall 100% zu. Im zweiten bzw. dritten Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem vierten Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.

9.4 Andererseits geht, wenn die Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH als Auftraggeber fungiert, die Werknutzungsbewilligung, das Werknutzungsrecht und das Bearbeitungsrecht zzgl. des Rechtes auf Bearbeitung durch Dritte mit Bezahlung des vereinbarten Preises zeitlich, örtlich und sachlich uneingeschränkt an die Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH über.

9.5 Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis, dass ohne Genehmigung der Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH Nachdrucke bzw. Vervielfältigungen der seitens der Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH zur Verfügung gestellten Daten bzw. im Auftrag der Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH erstellten Daten zu jeglichem Verwendungszweck nicht gestattet ist, es sei denn, es wurde eine andere Regelung schriftlich getroffen.

§ 10. Markenrecht
10.1 Geschützte Namen gehören ihren Eigentümern. Sämtliche der in unseren angebotenen Artikeln erwähnten Namen von Marken, Waren oder Informationsanbietern gehören ihren Eigentümern und werden ohne Gewährleistung der freien Verfügbarkeit wiedergegeben. Die Namen sind entweder eingetragene Warenzeichen oder sollten als solche betrachtet werden. Der Auftraggeber bzw. Käufer erklärt, dass er im Besitz der für die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Urheber und/oder Markeninhaber ist, vom Urheber und/oder Markeninhaber eine Genehmigung für die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen und/oder -namen eingeholt hat.

10.2 Es wird vom Auftragnehmer nicht überprüft, ob der Auftraggeber im Besitz der für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte ist. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die in Auftrag gegebenen Leistungen daher ausgeschlossen. Sollten die in Auftrag gegebenen Leistungen gegen Urheber- und/oder Markenrecht verstoßen, hat dies der Auftraggeber selbst zu verantworten.

§ 11. Liefertermine/Lieferbedingungen/Lieferradius
11.1 Die Angabe von Lieferterminen erfolgt in Arbeitstagen. Alle Lieferungen, die wir nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigen, sind unverbindlich.

11.2 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und durch Ereignisse (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, technische Defekte), die Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH nicht zu verantworten hat oder die bei einem der zum auftragsgebundenen Vorlieferanten eintreten, berechtigen uns die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben bzw. wegen einer noch nicht erfüllten Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzögerungen, die länger als drei Monate dauern, berechtigen den Käufer nach angemessen gesetzter Nachfristenregelung, bezüglich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertragsrücktritt. Der Auftraggeber/Käufer kann aus Verlängerung der Lieferzeit oder der Auftragsfreigabe keine Schadensersatzansprüche an Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH ableiten.

11.3 Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung auf unser Verschulden zurückzuführen ist und Sie uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Bei Lieferverzögerungen, die nicht auf unserem Verschulden beruhen, sind wir berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen.

11.4 Bei Angebotserstellung mit Außentermin bzw. Besichtigung vor Ort durch Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH werden entsprechend Tarifzonen 1 (bis zu 10 km Radius) bzw. Tarifzone 2 (ab 10 km bis zu 20 km Radius) berechnet. Diese sind unabhängig von einem zu Stande oder auch nicht zu Stande kommenden Auftrag fällig und werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Fahrtkosten sind am Tage des Termins zu begleichen. Bei Angebotserstellung außerhalb Tarifzone 1 und 2 gilt die im Angebot formulierte Kilometerpauschale.

§ 12. Lieferung
12.1 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Mit dem Auftrag anfallende Lieferkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden 1:1 weitergegeben. Verpackungsmaterial wird auf der Grundlage des Selbstkostenpreises in Rechnung gestellt. Eine Rücknahmepflicht durch das Abfallentsorgungsgesetz besteht nicht, da unsere Verpackungen für einen zerstörungsfreien Weitertransport konzipiert sind  Bei Lieferungen ins Ausland wirken wir gerne unterstützend, zusätzlicher Aufwand (z. B. Übersetzungskosten) werden gesondert berechnet.

12.2 In Einzelfällen (siehe § 14) behalten wir uns vor, die Ware erst nach einer Anzahlung auszuliefern.

12.3 Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart sowie verändert werden, sind schriftlich anzugeben.

12.4 Die Lieferfristen beginnt mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Einzelheiten bezüglich einer Ausführung und verstehen sich ab Lieferort der Produktionsstätte.

12.5 Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z. B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. – auch wenn diese bei Vorlieferanten eintreten – verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung deshalb behindert sind, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung infolge der genannten Umstände länger als zwei Monate dauert, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer kann aus den zuvor erwähnten Umständen keine Schadensansprüche gegen Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH und seine möglichen Zulieferer herleiten.

12.6 Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn der Auftragnehmer unverzüglich nach bekannt werden der genannten Umstände schriftlich benachrichtigt wurde.

§ 13. Montage
13.1 Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können. ln den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit-, und Materialaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers.

13.2 Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH weist darauf hin, dass für installierte Licht- und Werbeanlagen Genehmigungen einzuholen sind. Auf Einholen behördlicher wie privatrechtlicher Genehmigungen wurde aufmerksam gemacht und hingewiesen. Das Einholen der entsprechend erforderlichen Genehmigungen ist nicht Bestandteil unserer Leistungen. Für die Erteilung dieser Genehmigung besteht seitens unseres Unternehmens keine Gewährleistung. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Nichterhalt der jeweiligen Genehmigung zur Warenabnahme. Bei Verzögerungen innerhalb des Genehmigungsverfahrens nach bereits erteiltem Auftrag von mehr als einem Monat werden von der Gesamtsumme des Auftrags 30% für das mit Auftrag verbundene Material in Rechnung gestellt. Ansonsten gelten hier die in § 15 genannten Zahlungsbedingungen.

13.3 Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH ist beim Einholen des Genehmigungsverfahrens mit Informationen und den dafür notwendigen Unterlagen unterstützend behilflich. Die Erstellung der zum Einreichen erforderlichen Entwürfe wird entsprechend Stundensatz Grafik/Layout bzw. der im Angebot genannten Visualisierung berechnet. Eine Veranschaulichung der geplanten (Licht-)Werbeanlage ist bei Antragstellung zum Einreichen bei jeweils zuständiger Behörde erforderlich.

13.4 Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt durch die Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH eine Fertigstellungsanzeige an den Auftraggeber. Dem Auftraggeber obliegt die Forderung einer gemeinsamen Abnahme. Mängel an den Ausführungen der Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH sind dieser unverzüglich, jedoch spätestens vier Wochen nach Fertigstellungsanzeige schriftlich anzuzeigen. Wird vom Auftraggeber nach Ablauf von vier Wochen nach Fertigstellungsanzeige weder eine gemeinsame Abnahme gefordert, noch Mängel schriftlich angezeigt, gilt der Auftrag als abgenommen.

§ 14. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, inkl. der Nebenkosten, beglichen sind. Die in unserem Online-Shop genannten Preise sind tagesaktuelle Euro-Preise (exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer).

§ 15. Zahlungsbedingungen
15.1 Alle Rechnungen unseres Unternehmens sind, wenn nicht anders vereinbart,innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung netto ohne Abzüge zu zahlen. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht und wird bei eigenmächtigem Abzug nachgefordert. Grundsätzlich gilt das in der Rechnung genannte Fälligkeitsdatum zum Zahlungsausgleich. Die Ablehnung von Schecks behält sich die Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH ausdrücklich vor.

15.2 Zur Absicherung des Kreditrisikos bitten wir um Verständnis, dass wir bei Bekanntwerden von Negativmerkmalen zur Bonität generell nur gegen Vorkasse oder bankbestätigte Sicherheiten Beauftragungen ausführen und Bestellung/en bzw. produzierte Ware (aus)liefern. In Einzelfällen behalten wir uns vor, die Ware erst nach einer Anzahlung zu liefern. Mit vorheriger Absprache und nachfolgend schriftlicher Vereinbarung sind Ratenzahlungen als einmalige Sonderregelung möglich.

15.3 Ist nach Ablauf der vereinbarten und zu dem in der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum noch keine Zahlung erfolgt, gerät der Käufer automatisch in Verzug, unabhängig davon, ob dies durch unser Unternehmen durch Zahlungserinnerung oder Mahnung angezeigt wird. Bei Zahlungsverzug erheben wir mit ersten Erinnerungsschreiben eine Mahn-/Verzugspauschale für Verwaltungsaufwand in Höhe von 10,00 EUR (inkl. USt) zzgl. zum offenen Rechnungsbetrag. Nach diesem Erinnerungsschreiben werden maximal 2 Mahnungen zugestellt, danach werden weitere rechtliche Maßnahmen eingeleitet. Der Zeitraum des Verzuges wird in gesetzlich geltender Höhe berechnet:

Bei Zahlungsverzug sind bei

zu zahlen.

Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

15.4 Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen, Zahlungen zunächst auf bestehende ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist das Unternehmen berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

15.5 Der Auftraggeber kann mit Ansprüchen gegenüber Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH nur aufrechnen, sofern diese die Ansprüche anerkannt hat oder die Ansprüche rechtskräftig festgestellt sind. Für eventuelle Rückbehaltungsrechte des Auftraggebers gilt Entsprechendes, Rückbehaltungsrecht muss vom Auftraggeber binnen einer Frist von 7 Werktagen der Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH schriftlich angezeigt sein.

15.6 Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.

15.7 Bei Angebotsannahme und Auftragserteilung seitens Kunde und Auftragsbestätigung seitens der Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH ist eine Anzahlung mit Vorab- /Abschlagsrechnung zu begleichen. Neukunden werden bei Erstbeauftragung der entsprechend Angebot kalkulierten Bruttogesamtsumme (100% entsprechend Angebot) mit Auftrags-/Vertragsannahme (Auftragsbestätigung und Zahlungszielen nach AGB) und Vorabrechnung/Vorkasse berechnet. Ein Zahlungsausgleich ist entsprechend des mit Rechnungslegung formulierten Zahlungsziels vor Auftragsausführung zu leisten.

15.8 Bestandskunden haben eine Vorauszahlung von 50% zu leisten. Eine weitere Teilzahlung von 25% des Restbetrages brutto ist bei Fertigstellung der Beauftragung bzw. mind. zwei Tage vor Montage-/Ausführungstermin zu begleichen. Die Differenz ist mit erbrachter Leistung bzw. mit dem Erhalt der Ware zum Zahlungsausgleich entsprechend des mit Rechnungslegung formulierten Zahlungsziels fällig.

15.9 Behörden und Ämter haben 30% Vorauszahlungen zu leisten. Die Restzahlung ist innerhalb 7 Werktagen zu leisten.

15.10 Vom Unternehmen georderte und speziell anzufertigende Beauftragungen/individuelle Bestellungen mit einem Wert von unter 200 EUR sind direkt gegen Vorkasse per Überweisung, Nachnahme oder Zahlung in bar/EC-Karte bei Annahme/Abholung bzw. Lieferung zu begleichen.

15.11 Bei Vorauszahlung per Banküberweisung, erhält der Käufer/Besteller per e-Mail automatisch eine Vorausrechnung mit den notwendigen Kontodaten. Fällig ist eine Rechnung sofort. Die Rechnung ist nach Fälligkeit zahlbar ohne Abzug. Bei Zusendung der Rechnung auf dem Postweg ist die Rechnung mit Zugang beim Kunden, jedoch spätestens 3 Tage nach Rechnungsdatum, fällig. Lieferung auf Rechnung wird nicht gewährt. Im Falle von Rücklastschriften, hat der Kunde die der Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten. Dies gilt ebenso für die Ablehnung von Lastschriften.

§ 16. Liefer-/Versandkonditionen
16.1 Allgemein. Wir liefern innerhalb Deutschlands zu den hier nachfolgend genannten Konditionen. Lieferungen ins Ausland bitten wir direkt zu erfragen. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

16.2 Versandbedingungen: Bei Bestellungen mit Lieferwunsch innerhalb Deutschlands (ohne Insellieferung) wird eine Verpackungs- und Transportlogistik pauschal von 9,90 € pro Sendung bis zu 5 kg berechnet. Parameter, die hier gelten: Gewicht bis zu 5 kg, Gurtmaß bis 3,30 m und Länge bis 1,50 m. Lieferungen im Inland erfolgen mit Paketdienst. Eine pauschale Verpackungs- und Transportlogistik von 12,90 EUR wird bei Bestellungen von mehr als 5 kg und bis zu einem Gewicht von 25 kg im Inland berechnet.

16.3 Lieferzeiten: Nach Bestelleingang wird Ihr Auftrag umgehend bearbeitet. Die Lieferung erfolgt jeweils nach Fertigstellung der Produktion am Dienstag oder Freitag.

16.4 Verzögerungen/Lieferbarkeit: Sollte bei der Lieferung eine Verzögerung eintreten oder ein Teil der von Ihnen bestellten Ware nicht lieferbar sein werden Sie umgehend per E-Mail oder telefonisch informiert.

§ 17. Haftungsbeschränkungen
Für Schäden unserer Geschäftspartner haften wir nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden infolge höherer Gewalt haften wir nicht. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und/oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Der Schadensersatzanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Lieferungs- und/oder Leistungsgegenstand. Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch für Betriebsstörungen, Gebäudeschäden und den Verlust von Daten. Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Haftung für Schäden an zu neutralisierenden Objekten wird nicht übernommen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Darüber hinaus begrenzt sich die Haftung auf den Auftragswert.

§ 18. Gewährleistung
18.1 Jede Ware gleich ob angeliefert oder persönlich vom Kunden abgeholt – und jede Leistung – ist sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler im Text und der Farbgebung zu untersuchen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, muss er Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware.

18.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Möglichkeit zur Überprüfung des behaupteten Mangels einzuräumen. Gibt er uns hierzu keine Möglichkeit, stellt er uns insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen sofort sämtliche Mängelansprüche.

18.3 Bei Mangelhaftigkeit der Ware oder Montage sind wir wahlweise zur Nachbesserung, auch mehrfache Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung eine Ermäßigung des Warenwertes verlangen. Zur Nachbesserung ist uns eine angemessene, branchenübliche Frist zu setzen. Führt der Auftraggeber oder ein von ihm Beauftragter die Nachbesserung durch, so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen.

18.4 Von dem Unternehmen Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH genannte Eigenschaften eines Materials (z.B. Haltbarkeit, Lichtbeständigkeit, Ablösbarkeit von Folien,…) beziehen sich auf Angaben durch die jeweiligen Hersteller, sind grundsätzlich nur Richtwerte und nicht bindend. Der Kunde hat durch Materialtests selbst zu überprüfen ob das Material für den jeweiligen Einsatz geeignet ist. Für Transportschäden haften wir nicht. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen.

§ 19. Verjährung
19.1 Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern 15 und 16.1) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer 15 genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.

19.2 Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monaten nach Abnahme, wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Mängel.

§ 20. Fahrzeugfolierung
20.1 Garantieleistungen: Als qualifiziertes Unternehmen der 3M for Commercial Graphics gewähren wir Ihnen alle im 3M MCS Warranty vertraglich fixierten Garantieleistungen. Weiterführende Information unter: http://solutions.3mdeutschland.de/wps/portal/3M/de_DE/GraphicSolutions/Home/ProdIn
fo/DigitalWarranties/. Hiervon ausgeschlossen sind Fahrzeuge, die mit einer Nanobeschichtung, Polierversiegelung, Neu-/ oder Nachlackierung unter 4-6 Wochen Aushärtungszeit sowie nicht fachgerechter Lackierung versehen sind.

20.2 Leistungen: Sollten keine schriftliche Sondervereinbarungen getroffen sein, werden Fahrzeuge wie z.B. Großtransporter mit Hochdach grundsätzlich nicht auf der Dachoberseite beschichtet. Auf allen anderen Fahrzeugteilen werden nur die sichtbaren Außenflächen beschichtet, keinerlei Innenflächen. An den Spaltmaßkanten kann dies zur Sichtbarkeit der Grundfarbe führen.

20.3 Trotz aller gebotenen Sauberkeit sind Staubeinschlüsse nicht vollkommen zu vermeiden. Wir sind bemüht, die Folien möglichst großflächig aufzubringen, teilweise ist aber ein überlappendes Ansetzen der Folie bedingt durch Fahrzeugübergrößen, Materialbeschaffenheit sowie tiefe Karosserieverformungen nicht zu vermeiden. Eine minimale Bläschenbildung nach Fertigstellung ist ein Teil des Klebestoffaushärtungsprozesses, die Folienoberfläche ist erst nach ca. 2 Wochen homogen und geschlossen (je nach Temperatur und Luftfeuchtigkeit eines variablen/jahreszeitlichen Zeitraums). Lösemittelbasierend bedruckte Folien werden von uns nach einer Trocknungszeit von 72 Stunden verarbeitet. Sollte eine frühere Verklebung der Digitaldrucke vom Auftraggeber gefordert werden, erlischt hiermit sofort jeglicher Garantieanspruch. Reklamationen und Garantieansprüche müssen zeitnah (innerhalb von 10 Tagen) nach Auftreten schriftlich gemeldet werden. Folierung an Objekten, Platten, Schildern, Tafeln: Weiterhin ist es unvermeidbar, dass sich bei der Folierung Staubeinschlüsse bilden können. In den meisten Fällen sind diese innerhalb von 2 Wochen nicht mehr sichtbar, sie verschwinden fast komplett in der Beschaffenheit der Folie. Das gleiche gilt für Luftblasen bzw. Wasserblasen. Diese ziehen sich nach ca. 4 Wochen fast komplett raus. Bei extremen Rundungen kann es zur evtl. Faltenbildung kommen, diese werden aber so eingearbeitet, dass sie nicht sofort ins Auge fallen. Es ist fast unvermeidbar und stellt keinen Mangel dar.

§ 21. Haftungsausschluss
Wir weisen darauf hin, dass Bruch – oder Schadensrisiko sowohl für unverpackte als auch für verpackte Ware auf den Auftraggeber übergeht und die Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH keine Haftung übernimmt. Es wird keine Haftung und Gewährleistung für Schäden bei Lagerung und Bearbeitung von in Obhut genommenen Gegenständen bzw. angelieferter Fremdware übernommen.

§ 22. Rücktritt vom Kaufvertrag, Umtausch
22.1 Rücktritt von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe sind nicht möglich. Stimmen wir einem Auftragsrücktritt zu, sind die uns bereits entstandenen Kosten bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu ersetzen. Stimmt die Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH einem möglichen Rücktritt zu, ist sie dazu berechtigt die Gestaltungs-, Beratungs- und Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen. Weiterhin kann die Paul Buchstaben Werbetechnik GmbH bei speziell bestellten Materialien diese komplett berechnen auch wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird.

22.2 Textildruck Digitaldruckaufträge können nicht storniert werden. Stornierungen sind nur 3 Tage vor Produktionsbeginn in schriftlicher Form eingereicht gültig.

§ 23. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand bezüglich unserer vertraglichen Beziehungen mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz unserer Firma in Berlin.

§ 24. Abwehrklausel
Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 25. Schlussbestimmungen
Individualabreden ändern unsere Geschäftsbedingungen nur, sofern sie unsererseits durch die Geschäftsleitung schriftlich bestätigt sind. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Falls Teile dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ rechtsunwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.

Stand Juni 2019